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Aktuelle Meldungen

Nistkastenaktion 18.03.10
10.03.2010

Die Bürgergemeinschaft Immenrode e.V. führte unter fachkundiger Mithilfe von Herrn Paul Kunze aus Wiedelah, Herrn Herbert Spielmann vom Vogelschutz und -Zuchtverein Nordharz (Immenrode) und der Firma Tischlermeister Gröne am 18.03.2010 in der Grundschule Immenrode wieder die Aktion zum Bau von Nistkästen durch.

 

Nach dem großen Erfolg der letzten Aktion, fand selbstverständlich in diesem Jahr eine Neuaflage statt!

Hiermit bot sich den Kindern der dritten Klasse der Grundschule Immenrode eine Möglichkeit, durch eigenes Handeln den Bezug zu Natur und Umwelt zu festigen. 

Die einzelnen Bausteine der Aktion waren in diesem Jahr als Projekttag wie folgt koordiniert:

- Vortrag eines Vogelexperten im Unterricht
- Bau von Nistkästen in der Schule mit den Schulkindern und Eltern

Am Ende dieses Tages nahm jedes Kind stolz seinen Nistkasten "Modell Meise" mit nach Hause um ihn dort an einer geeigneten Stelle, mit Hilfe eines Erwachsenen, aufhängen zu können.

Ende Februar bereits säuberten Mitglieder der Bürgergemeinschaft, gemeinsam mit der vierten Klasse (den fleißigen Nistkastenbauern vom vergangenen Jahr), die nun ein Jahr alten Kästen auf dem Schulgelände und richteten alles wieder "bezugsfertig" her. Hierbei stellte man begeistert fest, daß immerhin sieben Kästen zur Aufzucht genutzt wurden. Erstaunliche und Interessante Funde wurden hierbei gemacht. So fand man vom toten Jungvogel über Eierschale, Nußschale und natürlich die alten Nester, auch Sylvesterknaller. Diese Hinterlassenschaft, so ist man sich einig, stammt dann wohl aber eher von glücklicherweise seltenen "schrägen Vöglen".

Auch für das kommende Jahr haben alle Beteiligten wieder Ihre Unterstützung und Mithilfe zugesagt, so das auch dann den Kindern wieder ein Interessantes Thema durch eine spannende Aktion näher gebracht werden kann.

 

Regeln für den Steuerbonus gelockert!
10.03.2010

Wer die Rechnung eines Handwerkers nicht selbst zahlt, kann dennoch den Steuerbonus kassieren. Auch bei den Formalitäten will es der Fiskus nicht mehr so genau wissen.

Kunden können Arbeitskosten von Handwerken für Reparatur, Sanierung und Modernisierung teilweise von der Steuer abziehen, wenn sie die Rechnung überweisen. *** 
Bisher galt allerdings, dass den Steuerbonus nur kassieren kann, wer die Rechnung zahlt. Damit ist jetzt Schluss: Das Finanzgericht Sachsen hat einem Steuerzahler den Bonus für eine Handwerkerrechnung zugesprochen, die dessen Mutter für ihn bezahlt hatte.

Nach Ansicht des Gerichts spielt es keine Rolle, ob das Geld vom Konto des Auftraggebers oder eines Dritten überwiesen wird. Entscheidend sei nur, dass der Betrag nicht bar an den Handwerker bezahlt wird.

 

 

Tipp: In der Regel ist es heute nicht mehr erforderlich, dem Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung Handwerkerrechnungen und Zahlungsbelege einzureichen. Vorlegen müssen Steuerzahler die Nachweise nur noch auf Anforderung.

Finanzgericht Sachsen, Urteil vom 18. September 2009 , Az. 4 K 645/09

*** Und so funktioniert's mit dem Steuerbonus:

Seit dem 01.01.09 ist die Verdopplung des Steuerbonus von max. 600,- auf 1.200,- € in Kraft und sorgt dafür, daß Sie viel Geld sparen können!

Bis zu 1.200,- Euro können Kunden sparen, wenn Sie Handwerker mit Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beauftragen. 20 Prozent von maximal 6.000,- Euro Arbeitskosten (Montagekosten - keine Herstellungskosten) gelten dann als abzugsfähig. Bisher lag die Grenze bei 600,- Euro (20 Prozent von maximal 3.000,- Euro Arbeitskosten).

Ein Beispiel:
Wir sanieren den alten Dielenboden Ihres Wohnzimmers mit Trockenausgleich-schüttung und Verlegeplatten und verlegen anschließend ein Massivholzparkett inkl. Fußleisten. Der Auftragswert beträgt 3.560,- Euro. Der Anteil der Arbeitskosten beträgt 1.120,- Euro zzgl. MwSt ergeben sich 1.332,80 Euro. Davon 20% sind 266,56 Euro. Diesen Betrag bekommen Sie, bei entsprechender Rechnungsstellung unsererseits, im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet.